1. Änderung Abwassersatzung - 24.11.2017

Am Wasserturm 1 • 04860 Torgau • www.zweckverband-torgau.de Seite 4 von 6 Artikel 1 - Änderungen 2. Im § 49 wird Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 4 wie folgt geändert: (2) Für die Teilleistung Niederschlagswasserentsorgung gemäß § 46 beträgt die Einleitungsgebühr für Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet wird, 0,34 € je Quadratmeter zu veranlagender Grundstücksfläche. (3) Für die Teilleistung Entsorgung von abflusslosen Gruben gemäß § 48 Abs. 1 beträgt die Entsorgungsgebühr 20,82 € je Kubikmeter Abwasser bzw. Schlamm. (4) Für die Teilleistung Entsorgung von Schlamm aus Kleinkläranlagen gemäß § 48 Abs. 2 beträgt die Entsorgungsgebühr 29,23 € je Kubikmeter. Artikel 2 - Inkrafttreten Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2021 in Kraft. ausgefertigt: Torgau, 02.12.2020 gez. Barth Verbandsvorsitzende

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