Verwaltungskostensatzung - 29.11.2019

Am Wasserturm 1 • 04860 Torgau • www.zweckverband-torgau.de Seite 5 von 8 Kostenverzeichnis Lfd. Nr. Gegenstand Gebühr €/ % des Gegenstandswertes 1. Allgemeine Amtshandlungen 1.1. Beglaubigungen von Abschriften, Fotokopien und dergleichen, die der Zweckverband selbst erstellt hat 1,00 € ohne Berücksichtigung der Zahl der angefangenen Seiten, je Beglaubigung mindestens jedoch 5,00 € 1.2. Einsichtgewährung in Akten und amtliche Bücher, soweit die Einsicht nicht in einem gebührenpflichtigen Verfahren gewährt wird 0,50 € je Akte oder Buch, mindestens jedoch 5,00 € 1.3. schriftliche Auskünfte, insbesondere aus Akten und Büchern, die der Zweckverband selbst erstellt hat 1,00 € je Akte oder Buch mindestens jedoch 10,00 € 1.4. Abschriften oder Auszüge aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern usw. (sofern sie nicht durch Ablichtung hergestellt werden können) 5,00 € je Seite 1.5. Kopien von Schriftstücken und unbeglaubigten Auszügen aus Karten bis DIN A 4 0,20 € je Seite 1.6. Kopien von Schriftstücken und unbeglaubigten Auszügen aus Karten größer als DIN A 4 – DIN A 3 0,25 € je Seite 2. Bearbeitung von Versorgungsanträgen und Erteilung von Genehmigungen 2.1. zu einer Bauvoranfrage 10,00 € 2.2. zu einem Versorgungsantrag 2.2.1. bis zu einer Anschlussgröße von DN 50 10,00 € 2.2.2. bis zu einer Anschlussgröße von DN 100 25,00 € 2.2.3. Über einer Anschlussgröße von DN 100 50,00 € 3. Bearbeitung von Entwässerungsanträgen und Erteilungen von Genehmigungen 3.1. zu einer Bauvoranfrage 10,00 € 3.2. zu einem Entsorgungsantrag 3.2.1. pro Anschlusskanal bei einer Nennweite des Anschlusskanals bis 200 mm 10,00 € 3.2.2. pro Anschlusskanal bei einer Nennweite des Anschlusskanals über 200 mm bis 300 mm 25,00 € 3.2.3. pro Anschlusskanal bei einer Nennweite des Anschlusskanals über 300 mm 50,00 € 4. Ablehnung eines Antrages nach der Lfd.Nr. 2 und 3 Ein Viertel der für die Amtshand- lung festzusetzenden Gebühr 5. Rücknahme des Antrages zu der Lfd. Nr. 2 und 3, bevor die Amtshandlung beendet ist Die Hälfte der für die Amtshand- lung festzusetzenden Gebühr 6. Verlängerung einer Frist, deren Ablauf einen neuen Antrag auf Erteilung einer gebührenpflichtigen Genehmigung erforderlich machen würde 16,67 % der sonst fälligen Gebühr 7. Erteilung von Installationsgenehmigungen (Installateurausweis) auch Mehrfertigungen und Verlängerungen 25,00 €

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