2. Änderung Verwaltungskostensatzung - 29.11.2019

Am Wasserturm 1 • 04860 Torgau • www.zweckverband-torgau.de Seite 3 von 6 § 1 - Änderungsbestimmungen Das für die Höhe der Verwaltungsgebühr nach § 3 Abs. 1 der Verwaltungskostensatzung als Anlage zur Satzung beigefügte Kostenverzeichnis wird in folgenden Punkten geändert und ergänzt: Lfd. Nr. Gegenstand Gebühr €/ % des Gegenstandswertes 10.2. bei Direktanschluss an die öffentliche Abwasserkanalisation und/oder – Prüfung eingereichter Unterlagen der Grundstücks-entwässerungsanlage anstelle der Abnahme vor Ort 25,0 0€ 10.4. Pauschaler Aufwandsersatz für die örtliche Überprüfung sofern nach § 55 Absatz 2. Pkt 3. der Abwasserbeseitigungssatzung keine Auskunft nach Aufforderung durch den Verband erfolgt 100,00 € 10.5. Aufwandsersatz für die zusätzliche Reinigung der abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen auf Anforderung des Überlassungspflichtigen 100,00 € 14.1.1. 1. Mahnung gemäß § 13 SächsVwVG 10,00 € 14.1.2. 2. Mahnung gemäß § 13 SächsVwVG 20,00 € 16. Aufwandsersatz bei Beschädigung /Verlust der Messeinrichtung durch Frostschaden, mechanische Beschädigung oder Abhandenkommen 16.1. Für mechanische (analoge) Zähler bis Q3 4 74,00 € 16.2. Für mechanische (analoge) Zähler bis Q3 10 85,00 € 16.3. Für Ultraschallzähler mit Funkauslesung bis Q3 4 125,00 € 16.4. Für Ultraschallzähler mit Funkauslesung bis Q3 10 335,00 € 16.5. Für Ultraschallzähler mit Funkauslesung größer Q 3 10 575,00 € 17. Aufwandsersatz für die Ablesung einer Messeinrichtung auf Anforderung eines Anschlussnehmers 17.1. Ablesung im Gebäude oder durch Funkauslesung je Messtelle 25,00 € 17.2. Ablesung mit Einstieg in ein Zählerschacht je Messtelle 35,00 € 18. Aufwandsersatz für die Überwachung der Anlieferung von sonstigem Abwasser auf Kläranlagen des Verbandes 18.1. Für Erstanlieferung pro Tag 25,00 € 18.2. Für Folgeanlieferung am Tag (je weitere Anlieferung) 10,00 € 18.3. Für Anlieferungen am Wochenende Zuschlag auf 18.1. und 18.2. zzgl. 100% § 2 - Inkrafttreten Die Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. ausgefertigt Torgau, den 27.11.2025 gez. Simon Verbandsvorsitzendre

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