3. Änderung Wasserversorgungssatzung - 24.11.2017

Inhaltsverzeichnis 3
Artikel 1 - Änderungen 4
1. 1. § 12 (Zutrittsrecht) Abs. 1 wird wie folgt geändert: 4
2. § 22 (Ablesung oder Schätzung des Wasserverbrauches) Abs. 1 wird wie folgt geändert: 4
3. § 22 (Ablesung oder Schätzung des Wasserverbrauchs) Abs. 3 wird wie folgt geändert und ergänzt: 4
4. § 26 (Wassergebühr) Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst: 5
5. § 27 (Grundgebühr) Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst: 5
6. § 29 (Hydrantenbenutzung) Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst: 5
7. § 31 (Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld, Veranlagungszeitraum) wird um Abs. 6 wie folgt ergänzt: 5
Artikel 2 - Inkrafttreten 6
Hinweis nach § 4 Abs. 4 SächsGemO 6

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