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3. Änderung Wasserversorgungssatzung - 24.11.2017
Inhaltsverzeichnis
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Artikel 1 - Änderungen
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1. 1. § 12 (Zutrittsrecht) Abs. 1 wird wie folgt geändert:
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2. § 22 (Ablesung oder Schätzung des Wasserverbrauches) Abs. 1 wird wie folgt geändert:
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3. § 22 (Ablesung oder Schätzung des Wasserverbrauchs) Abs. 3 wird wie folgt geändert und ergänzt:
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4. § 26 (Wassergebühr) Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:
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5. § 27 (Grundgebühr) Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:
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6. § 29 (Hydrantenbenutzung) Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:
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7. § 31 (Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld, Veranlagungszeitraum) wird um Abs. 6 wie folgt ergänzt:
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Artikel 2 - Inkrafttreten
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Hinweis nach § 4 Abs. 4 SächsGemO
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