Wasserzeitung 02/2017

Mit Gudrun Pasewark verlässt eine der verdienstvollsten Mit- arbeiterinnen den Zweckverband Torgau-Westelbien zum Jahres- ende. Die Wasser Zeitung hat sie getroffen um mit ihr das zu tun, was sie jahrelang unschlagbar gut konnte – Bilanz ziehen. G udrun Pasewark, fast über- all nur Judy genannt, freut sich auf den Ruhestand. Kein Wunder, denn sechs Enkel warten zu- hause und dürfen sich künftig auf viel mehr Zeit mit ihrer Oma freuen. Aber Gudrun Pasewark verlässt das Unter- nehmen auch mit einer kleinen Träne im Knopfloch. Das merkt man ihr an, wenn sie von den 27 Arbeitsjahren er- zählt, die sie beim ZV Torgau-Westel- bien bzw. dessen Rechtsvorgänger verbracht hat. Spaß an der Arbeit mit Zahlen „Am Anfang war alles noch Papier“, erinnert sie sich. Elektronische Da- tenverarbeitung kannten wir 1994 mit Aufgabenübernahme durch den ZV kaum und so musste alles noch schwarz auf weiß niedergeschrieben werden.“ Kostenrahmen, Kostenstel- lenverzeichnis, Jahresabschlüsse – all das und vieles mehr oblag der Verant- wortung von Gudrun Pasewark. „Das Arbeiten mit Zahlen hat mir schon im- mer Spaß gemacht“, erzählt sie. Über Jahre entwickelte sie gemeinsam mit ihren Kollegen und Kolleginnen eigene Finanzstrukturen für den Zweckver- band, optimierte die Buchhaltung und sorgte dafür, dass Rechnungen stets fristgemäß bezahlt wurden. „Das Wichtigste in einem Zweckverband ist immer der Jahresabschluss“, erklärt ZV-Geschäftsführer Uwe Fiukowski. „Dieser wird durch unabhängigeWirt- schaftsprüfer genau unter die Lupe genommen. Gudrun Pasewark hat es geschafft, dass wir in all den Jahren immer einen uneingeschränkten Be- stätigungsvermerk bekommen haben. Eine außergewöhnliche Leistung einer außergewöhnlichen Mitarbeiterin.“ Ideale Lösung gefunden Die Zeit steht nicht still, und so hatte sich der Zweckverband schon länger Gedanken um die Nachfolge von Gu- drun Pasewark gemacht. Entschieden hat man sich für Kristin Daume, die be- reits in der Buchhaltung eines anderen Versorgungsunternehmens gearbeitet hat. „Für uns war das die ideale Lö- sung“, erklärt Uwe Fiukowski. „Kristin Daume wurde vor einem Jahr einge- stellt, konnte den Verband kennen- lernen und sich außerdem noch viel von Gudrun Pasewark abgucken. Wir wollten einen fließenden Übergang, denn wir wussten, dass sie nur schwer zu ersetzen sein wird.“ Diplom-Kauf- frau Kristin Daume freut sich auf ihre neuen Aufgaben: „Der Aufbau der Buchhaltung ist mir vertraut, aber je- der Betrieb hat seine Eigenheiten und so musste ich die Betriebsabläufe im Zweckverband erst einmal kennenler- nen. Das habe ich getan – auch dank der tollen Unterstützung von Frau Pa- sewark.“ SÄCHSISCHE WASSER ZEITUNG • DEZEMBER 2017 SEITE 2/3 ZWECKVERBAND „TORGAU-WESTELBIEN” DER KURZE DRAHT WASSERCHINESISCH Frostzähler Karikatur: SPREE-PR Bald wird die Warnung vor Nachtfrösten wieder zum Wetter- bericht gehören, also gilt: Wasserzähler einpacken, denn sonst werden sie schnell zum „Frostzähler“ und platzen. Dagegen helfen einfache Mittel und vor allem geschlos- sene Kellerfenster. Fortsetzung von Seite 1 Geschäftsführer Uwe Fiukowski ist zu- frieden mit den Ergebnissen der Gebüh- renkalkulation. „Für die nächsten drei Jahre sind wir gut aufgestellt. Das be- deutet aber nicht, dass wir uns zurück- lehnen können. Wir planen schon heute für die Zeit danach.“ Viele Faktoren haben Einfluss auf die Gebühren: Materialkosten, Baupreise, Energie- und Treibstoffkosten, Lohnkos- ten und das Abnahmeverhalten der Ein- wohner entwickeln sich nicht immer so, wie esWirtschaftsweise oder Zukunfts- forscher vorhersagen. Uwe Fiukowski: „Gegenwärtig erleben wir, dass insge- samt die Konjunktur sehr gut läuft. Die Auftragsbücher der Bauunternehmen und Materiallieferanten sind voll. Das bedeutet aber auch, dass die Bau- und Materialpreise einen erheblichen Preisan- stieg vollzogen ha- ben. Welche Auswir- kungen hat dies auf künftige Investitio- nen? Und wird sich dieser noch verschärfen? Das sind Fra- gen die im Rahmen einer Kostenent- wicklungsprognose zu bewerten und zu beantworten sind.“ Auch die Politik beeinflusst die Ge- bührenentwicklung. Der auf der Klär- anlage Torgau anfallende Klärschlamm wird der thermischen Verwertung zu- geführt. Das heißt, er wird in Braunkoh- le-Kraftwerken oder Zementwerken mitverbrannt. Die alte Bundesregie- rung hatte in ihrem Koalitionsvertrag bereits den Ausstieg aus der bodenbe- zogenen Verwertung von Klärschlamm beschlossen. So musste eine Vielzahl von auch kleineren Kläranlagenbetrei- bern, die bisher ihren Klärschlamm noch an die Landwirtschaft abgeben konnten, zur thermischen Verwertung übergehen. Da die Verwertungskapa- zitäten begrenzt sind, hat sich hier be- reits in den zurückliegenden Jahren ein erheblicher Preisanstieg für die Entsor- gung von Klärschlamm ergeben. „Auch deshalb mussten wir die Gebühren für die dezentrale Entsorgung anheben“, so Uwe Fiukowski. Konkret heißt das: Die Grundgebühren bleiben gleich, die Gebühren für die Ein- leitung von Schmutzwasser werden von 2,00EUR/m³ auf1,55EUR/m³ und für die Niederschlagswassergebühr je m² abflusswirksame Fläche und Jahr von 0,43EUR auf 0,30EUR gesenkt. Die Ka- naleinleitungsgebühr sinkt ebenfalls von 1,13EUR/m³ auf 0,39EUR/m³. Die Gebührenerhöhung zur Entsorgung der dezentralen Anlagen beläuft sich bei der Abfuhr von Abwasser aus ab- flusslosen Gruben von 13,69 EUR/m³ auf 20,33 EUR/m³ sowie bei der Ab- fuhr von Klärschlamm aus Kleinkläranlagen von 75,50 EUR/m³ auf 78,21 EUR/m³. Dane- ben wurde eine An- fahrt-Pauschale von 10,00 EUR/Anfahrt und Anlage einge- führt. Die Erhöhung der Gebühren für die de- zentrale Entsorgung verursachte bei dem ein oder anderen Mitglied der Verbandsversammlung schon Bauch- schmerzen, aber ließ sich nicht vermei- den. Bei der Entsorgung des Schlamms aus KKA wurde die Kostensteigerung der Klärschlammverwertung berück- sichtigt. In beiden Fällen musste jedoch demerforderlichen technischen und per- sonellen Aufwand der Entsorgung von vergleichsweise geringen Entsorgungs- mengen Rechnung getragen werden. Insgesamt wurde das Zahlenwerk je- doch von den Mitgliedern der Ver- bandsversammlung sehr positiv aufge- nommen. Ist es doch nicht überall an der Tagesordnung, dass für dieMehrheit der Bürger die Aufwendungen für Trinkwas- ser und Abwasser gleich bleiben bzw. sogar weniger werden. Tschüss Zweckverband, hallo Rente! Betriebswirtin Gudrun Pasewark geht in den Ruhestand / Nachfolgerin Kristin Daume steht bereit Schaut ihrer Nachfolgerin noch bis Ende des Jahres über die Schulter, dann ist es Zeit für andere Aufgaben. Gudrun „Judy” Pasewark (r.) und Kristin Daume in den Büros der ZV Torgau-Westelbien. Foto: SPREE-PR/Arndt Rettet vor dem Frost den Zähler, sonst bereuen wir den Fehler! Wenn der öffentliche Kanal das Grundstück kreuzt, sind damit mehr oder weniger Einschränkun- gen verbunden. Muss der Eigentü- mer das in Kauf nehmen? „Eigentum verpflichtet.“ – so steht es im Artikel 14 Absatz (2) des Grundge- setzes der Bundesrepublik Deutsch- land. Absatz (2) sagt weiter: „Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Also, um die Frage zu beantworten: Ja, in der Regel muss der Eigentümer solche Einschränkungen in zumutbarem Um- fang in Kauf nehmen, wenn der Lei- tungsträger absolut keine andere für ihn zumutbare Möglichkeit sieht. Zum Schutz des Eigentümers sind Umfang und Inhalt der genauen Verpflichtun- gen gesetzlich geregelt. Die Bewilligung der Nutzung von fremden Grundstücken durch Leitungen ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 1090 geregelt. Da hier nicht ein Grundstück dem anderen dient (Grunddienstbarkeit nach §§ 1020 ff BGB), be- zieht sich das Recht nicht auf das Grundstück, sondern be- schränkt sich auf die Person, die das Recht bekommt. Daher wird diese Form der Nutzung als „beschränkt per- sönliche Dienstbarkeit“ bezeichnet. Die Vereinbarung zwischen Zweck- verband und Grundstücksbesitzer wird durch notariell beglaubigte Unterzeichnung legitimiert und die Dienstbarkeit auf dieser Grundlage im Grundbuch eingetragen. Nach erfolgrei- cher Eintragung wird die in der Vereinbarung geregelte Entschädigung fällig. Diese richtet sich nach dem Maß der Einschränkung und am Grundstücks- bzw. Boden- richtwert zum Zeitpunkt der Ent- stehung der Dienstbarkeit. Kommt keine Einigung zustande, kann der Abwasserbeseitigungspflichtige eine Duldungsanordnung nach § 93 Was- serhaushaltsgesetz (WHG) bei der zu- ständigen Unteren Wasserbehörde beantragen. Diese wird eine Dul- dungsanordnung gegenüber dem Grundstückseigentümer ausspre- chen und diesen zur Gewährung des Grundstücksrechtes verpflichten. Die Großbaustelle des Zweckver- bandes in der Puschkinstraße/ Friedrichsplatz bestimmte in die- sem Jahr das Stadtbild in Torgau. Doch wie sieht es eigentlich aus mit dem Bauablauf? Nach der derzeitigen Lage und Ein- schätzung des Verbandes liegen die Arbeiten voll im Plan. Die Baumaß- nahme soll wie vorgesehen Ende Ap- ril 2018 abgeschlossen sein. Und das selbst auch bei einer erst im Zuge der Maßnahme festgestellten notwen- digen Erweiterung des Baufeldes im Bereich des Friedrichsplatzes und der Wittenberger Straße. Fragen interessierter Bürger Die Bürger hatten und haben erhebli- ches Interesse an der Bauausführung. So schätzt es zumindest der Polier, Ralf Sacher, des ausführenden Unterneh- mens Finsterwalder Bau-Union ein. Fast täglich hatte er Fragen von in- teressierten Passanten zu beantwor- ten. „Viele dachten, die überirdischen Stahlrohre auf dem Friedrichsplatz werden irgendwann in der Erde ver- schwinden“, so Ralf Sacher. „Sie wa- ren dann überrascht, dass diese Rohre gar nicht in die Erde verlegt werden und nur als provisorische Leitung für den „Heber“ erforderlich sind.“ Genau wie beim Weinballon Nun folgte natürlich gleich die nächste Frage: „Wie funktioniert denn so ein Heber?“. Um das zu erklären, lohnt sich ein Vergleich. Die Verfahrensweise ähnelt dem Abziehen bzw. Umfüllen von Wein aus einem Weinballon. Ein Schlauch wurde zum Entleeren bzw. Umfüllen benutzt. Der Scheitel des Schlauches lag über dem Rand des zu entleerenden Weinballons und das im Ballon hängende Schlauchende wurde vorzugsweise bis knapp über den Ge- fäßboden eingebracht. Das andere äußere Ende des Schlauches musste sich nur tiefer in dem neuen Weinbal- lon oder der Weinflasche als das in- nere Ende des zu entleerenden Wein- ballons befinden. Damit der „Heber“ funktionierte und den Weinballon selbsttätig entleerte, wurde die Luft aus dem Schlauch durch Absaugen mit dem Mund entfernt und schon lief der Wein in das neue Gefäß. „Der Heber auf der Baustelle funktioniert nicht viel anders“ erklärt Ralf Sacher, „nur dass die Luft in der Leitung eben durch eine Vakuumpumpe abgesaugt wird.“ Fragen gab es natürlich auch zum un- terirdischen Rohrvortrieb, dass da- von nicht viel zu sehen war und der so schnell abgeschlossen wurde, hat viele erstaunt. Das lag auch daran, dass der Baugrund für einen Vortrieb fast ideal war. Bauzeit wird eingehalten Insgesamt ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt trotz einiger zusätzlich nö- tigen Arbeiten keine Verlängerung der Bauzeit in Sicht. „Das ist letztlich der Leistung des ausführenden Un- ternehmens, der Finsterwalder-Bau- union GmbH und dem Planungsbüro Fichtner Water & Transportation zu verdanken“, erklärt ZV-Geschäfts- führer Uwe Fiukowski. Mit dem ge- planten Abschluss dieser Maßnahme im April nächsten Jahres hat der Ver- band den letzten alten Abschnitt in der Hauptkanaltrasse von der Straße der Jugend – Leipziger Wall – Fried- richsplatz – Puschkinstraße – Wolff- ersdorffstraße – Repitzer Weg – KA Torgau erneuert. Große Fortschritte in Torgaus Innenstadt Polier Ralf Sacher beantwortet immer wieder neugierige Nachfragen von Bürgern und Anwohnern. Foto: SPREE-PR/Arndt Öffentliche Kanäle auf privatem Land Wir halten die … Zweckverband zur Trinkwasser- versorgung und Abwasser- beseitigung Torgau-Westelbien Am Wasserturm 1 04860 Torgau Telefon 03421 74360 Telefax 03421 743630 Bereitschaftsdienst Mobilfunk 0163 7436201 info@zweckverband-torgau.de www.zweckverband-torgau.de Öffnungszeiten des Kundenbüros: Montag 9.30 – 12.00 Uhr Dienstag 9.30 – 12:00 Uhr 13.00 – 15.00 Uhr Mittwoch 9.30 – 12.00 Uhr Donnerstag 9.30 – 12.00 Uhr 14.00 – 17.00 Uhr Freitag keine Sprechzeiten Ansprechpartner Kundenbüro Frau Ehrhardt 03421 743621 Frau Albrecht 03421 743620 Anschlusswesen Herr Kopielski 03421 743622 Duldungsrechte regeln jene Fälle, wo sich Interessen von Öffentlichkeit und Privatpersonen kreuzen RECHTS- ECKE § Duldungsrechte sind klar vom Gesetzgeber geregelt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Zweckverband. Foto: SPREE-PR/Archiv „Die Auftragsbücher der Bauunternehmen sind voll. Das bedeu- tet aber auch, dass Bau- und Material- preise steigen.“

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