2. Änderung Wasserversorgungssatzung - 24.11.2017

Am Wasserturm 1 • 04860 Torgau • www.zweckverband-torgau.de Seite 4 von 6 Artikel 1 - Änderungen 1. § 26 (Wassergebühr) Abs. 2 wird wie folgt geändert: (2) Die Verbrauchsgebühr ist die Gebühr für den gemessenen Verbrauch und wird mittels Messeinrichtung festgestellt. Die Verbrauchsgebühr beträgt je m³ 2,20 €. 2. § 27 (Grundgebühr) Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst: (1) Die Grundgebühr ist die Gebühr für die allgemeine Leistungsbereitschaft und ist unabhängig von der Menge des gelieferten Wassers zu zahlen. Die Grundgebühr wird für jeden Hausanschluss, gestaffelt nach der Zählergröße, erhoben. Sie beträgt bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von: Nenndurchfluss bis Q3 4 bis Q3 10 größer Q3 10 €/Monat 9,35 € 18,70 € 46,75 € Wird der Hausanschluss im Laufe des Berechnungszeitraumes hergestellt, so wird die Grundgebühr anteilig ab Anschlusstag berechnet. Verlangt der Anschluss-nehmer den Rückbau, so wird der Monat, in welchem der Rückbau begehrt wurde, als voller Monat gerechnet.

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