Verwaltungskostensatzung - 29.11.2019

Am Wasserturm 1 • 04860 Torgau • www.zweckverband-torgau.de Seite 6 von 8 Lfd. Nr. Gegenstand Gebühr €/ % des Gegenstandswertes 8. Erteilung von Leitungsauskünften sofern der Antragsteller nicht nach § 4 des SächsVwKG befreit ist 8.1. bei digitaler Leitungsauskunft auf Datenträgern 15,00 € 8.2. bei Ausgabe als Papier bis DIN A 4 5,00 € je Blatt 8.3. bei Ausgabe als Papier bis DIN A3 7,00 € je Blatt 8.4. bei Ausgabe als Papier über DIN A3 bis A0 10,00 € je Blatt 8.5. bei Ausgabe im Dateiformat (z. B. .pdf als E-Mail im Anhang) 5,00 € je Datei 9. Bearbeitung von Anträgen auf Absetzung von Abwassergebühren 9.1. Antragsbearbeitung und Genehmigung 5,00 € 9.2. Abnahme des Einbaues eines Unterzählers 15,00 € 9.3. zusätzlich je beanstandeter örtlicher Prüfung 5,00 € 10. Abnahme von Grundstücksentwässerungsanlagen 10.1. Bei biologischen Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben 20,00 € 10.2. Bei Direktanschluss an die öffentliche Abwasserkanalisation 10,00 € 10.3. Zusätzlich je beanstandeter Vorabnahme 5,00 € 11. Begutachtung alter Kleinkläranlagen und abflussloser Sammelgruben 20,00 € 12. Aufwandsersatz für eine Probeentnahme aus Kläranlagen und Untersuchung 100,00 € 13. Aufwandsersatz je ermittelten Fehlanschluss 50,00 € je Stunde 14. Aufwendungen im Zusammenhang mit der sich aus der Abwas- serabgabe für Kleineinleitungen nach § 6 Abs. 1 AbwaG bzw. § 8 Abs. 1 SächsAbwaG ergebenen notwendigen Abwälzung der Abwasserabgabe auf Kleineinleiter 5 € je abgabepflichtiges Grundstück 15. Amtshandlungen im Vollstreckungsverfahren gemäß Kostenverzeichnis des Sächsischen Verwaltungsvoll- treckungsgesetzes in der jeweiligen Fassung 15.1 Amtshandlungen im Vollstreckungsverfahren 15.1.1. 1. Mahnung gemäß § 13 SächsVwVG 5,00 € 15.1.2. 2. Mahnung gemäß § 13 SächsVwVG 10,00 € 15.2. Besondere Amtshandlungen im Vollstreckungsverfahren 15.2.1. Aufwandspauschale für gesondert erforderlicher Mieterinformation bei Sperrungsandrohung wegen Nichtzahlung offener Gebührenforderungen gemäß § 20 SächsVwVG 25,00 € 15.2.2. Aufwandspauschale zur Sperrung eines Anschlusses wegen Zahlungsverzuges (§ 10 Abs. 2 der Wasserversorgungssatzung/ § 33 Abs. 2 AVBWasserV) gemäß § 19 SächsVwVG 50,00 € 15.2.3. Aufwandspauschale zur Wiederinbetriebsetzung eines Anschlusses nach Sperrung wegen Zahlungsverzug (§ 10 Abs. 3 der Was- serversorgungssatzung/§ 33 Abs. 3 AVBWasserV) gemäß § 19 SächsVwVG 50,00 €

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