1. Änderung Wasserversorgungssatzung - 24.11.2017

Am Wasserturm 1 • 04860 Torgau • www.zweckverband-torgau.de Seite 6 von 10 8. Nach § 42 wird folgende Anlage 1 angefügt Zu § 20 Abs. 2 - Datenschutzrechtliche Anforderungen an Funkzähler Der Zweckverband zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau-Westelbien stellt sicher, dass die von ihm eingesetzten Funkwasserzähler folgenden datenschutzrechtlichen Anforderungen genügen: - Funkwasserzähler werden, auch wenn sie technisch für den bi-direktionalen Betrieb vorbereitet sind, nur uni-direktional betrieben, d.h. Daten werden aus dem Zähler ausschließlich ausgelesen und keine Daten oder Befehle an den Zähler gesendet - Funkwasserzähler können nur durch die dazu vorgesehenen Auslesegeräte ausgelesen werden - Zur Feststellung des Jahresverbrauches bzw. für die abgrenzende Feststellung des Verbrauches bei Anschlussnehmerwechsel werden nur Zählerstand und Zählernummer erhoben. - Für die nach § 22 Abs. 1 darüber hinaus gehenden Zwecke werden nur die für den jeweiligen Zweck erforderlichen zusätzlichen Daten erhoben. - Die Übertragung der Daten ist durch technisch-organisatorische Maßnahmen, insbesondere durch Verschlüsselung, die den zum Zeitpunkt der Beschlussfassung gestellten Anforderungen des BSI genügt, gegen unbefugte Zugriffe bzw. unbefugten Mitlesen abgesichert. Artikel 2 - Inkrafttreten Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2021 in Kraft. ausgefertigt: Torgau, 02.12.2020 gez. Barth Verbandsvorsitzende

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