Wasserzeitung 02/2020

Mit Ablauf des bisherigen Gebüh- renkalkulationszeitraumes (2018- 2020) zum Ende des Jahres stand auf der Agenda des Verbandes, die zukünftigen Gebühren zu ermit- teln. Schon seit Monaten tüftelte die kaufmännische Abteilung an der Kalkulation, die in der Ver- bandsversammlung beraten und beschlossen wurde. I n der Führungsetage des ZV Torgau-Westelbien ist man sich bewusst, dass eine Erhöhung der Gebühren niemals Freudensprünge bei den Kunden auslöst. Uwe Fiu- kowski, Geschäftsführer des Ver- bandes, erläutert die Beschlüsse im Gespräch mit der Wasser Zeitung. „Wir sind ein betriebswirtschaft- liches Unternehmen und müssen unsere Kosten nach betriebswirt- schaftlichen Grundsätzen ermit- teln. Uns ist es fast ein Jahrzehnt lang gelungen – trotz teilweise immenser Preissteigerungen, wie zum Beispiel bei den Baupreisen – die Abgaben für Trink- und Ab- wasser stabil zu halten. Uns war klar, dass auch wir irgendwann wieder mehr Einnahmen gene- rieren müssen, um den Aufgaben der Daseinsvorsorge gerecht wer- den zu können.“ Der Zweckverband Torgau-Westelbien, betont Uwe Fiukowski, sei ein Unternehmen der kommunalen Wirtschaft, das keine Gewinne erwirtschaftet, sondern einzig und allein für eine hochwer- tige Trinkwasserversorgung und Ab- wasserbeseitigung in der Region zu sorgen habe. Trinkwasserbereich Die neue Gebührenkalkulation weist eine Steigerung der Gebühren im Trinkwasserbereich auf. • BeiderGrundgebührvon 7,49 Euro/ Monat auf 8,66 Euro/Monat bei einem Anschluss mit dem Nenn- durchfluss des Wasserzählers bis Q34 (ehem. Qn 2,5). • Bei der Verbrauchsgebühr von 1,64 Euro/m³ auf 1,84 Euro/m³ . Für einen Durchschnittshaushalt mit 100m 3 Jahresverbrauch bedeutet dies eine Steigerung um13,4Prozent. Uwe Fiukowski: Die Gründe liegen vor al- lem beim Anstieg der Materialkosten und dem Anstieg der Kosten für die Wasserbereitstellung zur Absiche- rung der Spitzenverbräuche in den Sommermonaten. Die in den letzten Jahren teilweise bei 60% über dem Durchschnittsverbrauch lagen. Aber auch ein Anstieg der Personalkos- ten und ein größerer Umfang der ge- planten Instandhaltungsmaßnahmen schlugen zu Buche. Abwasserbereich Hier ändert sich wenig, die meisten Preise konnten stabil gehalten wer- den, die Klärschlammentsorgung wird deutlich billiger. • Die Schmutzwasser-Gebühr bleibt gleich bei 1,55 Euro/m³ . • Die Grundgebühr bleibt gleich. • Die Niederschlagswasser-Gebühr steigt leicht von 0,30 Euro/m² auf 0,34 Euro/m² . • Die Entsorgung von abflusslosen Gruben kostet statt 20,33 Euro/ m³ künftig 20,82 Euro/m³ . • Der Preis für die Entsorgung von Klärschlamm aus Kleinkläranla- gen sinkt von 78,21 Euro/m³ auf 29,23 Euro/m³ . Die geringe Änderung der Gebühren ist vor allem einer kalkulatorischen Kostenüberdeckung aus Vorjahren zu verdanken. Es gab zudem Korrektu- ren bei der Auflösung von Sonderpos- ten aus erhaltenen Fördermitteln, und aufgrund gestiegener Effizienz bei den Anlagen wurde weniger Strom ver- braucht. Außerdem sank die Menge des anfallenden Klärschlamms durch einen gesteigerten Entwässerungs- grad. „Alles in allem“, resümiert Uwe Fiukowski, „können wir stolz sein, un- sere Gebühren so lange stabil gehal- ten zu haben. Mit der neuen Gebühren- höhe befinden wir uns immer noch im preislichen Mittelfeld in Sachsen. Ich möchte mich an dieser Stelle bei un- serer Leiterin der Betriebswirtschaft, Frau Daume, sehr herzlich für die akribische Arbeit zur Erstellung der Gebührenkalkulation bedanken." SÄCHSISCHE WASSER ZEITUNG • DEZEMBER 2020 SEITE 2/3 ZWECKVERBAND „TORGAU-WESTELBIEN” Keine Post im Briefkasten? Wie frustrierend, wenn die Briefe nicht zugestellt werden können. Nicht nur für den Empfänger, sondern auch für den Sender des Schreibens. Prüfen Sie deshalb regelmä- ßig, ob ihr Briefkasten und ihr Klingelschild gut leserlich mit ihrem Namen versehen sind. Foto: SPREE-PR/Petsch Zweckverband zur Trinkwasser- versorgung und Abwasser- beseitigung Torgau-Westelbien Am Wasserturm 1 04860 Torgau Telefon 03421 7436-10 Telefax 03421 7436-30 Bereitschaftsdienst Mobilfunk 0163 7436201 info@zweckverband-torgau.de www.zweckverband-torgau.de Öffnungszeiten des Kundenbüros: Montag 9.30 – 12.00 Uhr Dienstag 9.30 – 12.00 Uhr 13.00 – 15.00 Uhr Mittwoch 9.30 – 12.00 Uhr Donnerstag 9.30 – 12.00 Uhr 14.00 – 17.00 Uhr Freitag keine Sprechzeiten Ansprechpartner Kundenbüro Frau Ehrhardt 03421 743621 Frau Albrecht 03421 743620 Anschlusswesen Herr Kopielski 03421 743622 Im Verbandssitz des ZV Torgau-Westelbien haben kluge Köpfe viele Monate an der neuen Gebührenkalkulation gefeilt. Foto: SPREE-PR/Arndt Wenn man mit seinem kompletten Hausstand umzieht, dann muss man so Einiges bedenken. Verträge kündigen, Versorger benachrichti- gen, alles ummelden und dann wäre da ja noch die neue Adresse, die nun überall geändert werden muss. Leider kommt es beim ZV immer häu- figer vor, dass Kunden vergessen, ihre korrekte Postanschrift anzugeben. Die Prüfungen nach den aktuellen Anschrif- ten ist aufwendig und sehr zeitinten- siv. Hinzukommen die Kosten für den mehrfachen Zustellversuch. Deswe- gen bittet der Verband all seine Kun- den, unbedingt an die Übermittlung der richtigen Postanschrift zu denken und diese rechtzeitig mitzuteilen. Was auch nicht fehlen darf, ist der Name an der Klingel und dem Briefkasten. Ist dies nicht erfolgt, kann ein Brief nicht zu- gestellt werden und muss wieder mit zusätzlichem Zeitaufwand und Kosten versandt werden. DER KURZE DRAHT Tausche alt gegen neu! Die Wirtschaftspläne für 2021 wurden erstellt und am 26. November von den Mitgliedern der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Torgau-Westelbien mit einer ganzen Reihe von Maßnahmen bestätigt. Die Wasser Zeitung gibt einen Überblick über die wichtigsten Projekte. Änderung der Postanschrift nicht vergessen Erhöhung nach zehn Jahren weitgehender Kontinuität Verbandsversammlung beschließt neue Gebührenkalkulation für die Jahre 2021 bis 2023 Abwasserbereich Ort Maßnahme Kosten Torgau, Dommitzscher Straße Verlegung Mischwasserkanal 1 Mio. Euro Torgau, Elbstraße (Brücke bis Kreuzung Elbstraße/Pestalozziweg) Planung der Erneuerung des Mischwasserkanals und Erstellung neuer Bahnquerung 60.000 Euro Torgau, August-Bebel-Straße/Nordring Planung der Erneuerung des Mischwasserkanals 50.000 Euro Torgau, Kläranlage Erneuerung: Lüftungsanlage im Rechenhaus/Planung: Erneuerung Gebläse und BHKW 105.000 Euro Torgau, Straße des Friedens Erneuerung eines MW Kanals 150.000 Euro Trinkwasserbereich Ort Maßnahme Kosten Torgau – Dommitzsch 9. BA der Transportleitung zwischen OL Vogelgesang und Kreuzung B 182/Abgang OL Drebligar 500.000 Euro Torgau, Dommitzscher Straße Erneuerung Trinkwasserleitung, Bahnquerung und Teilabschnitt bis Naundorfer Straße 330.000 Euro Torgau, Bahnhofstraße Erneuerung Trinkwasserleitung 120.000 Euro Wildschütz K 8983, Steinbruchstraße Erneuerung Trinkwasserleitung 170.000 Euro Mehderitzsch, Dorfallee und Schmiedegasse Erneuerung Trinkwasserleitung 115.000 Euro Fortsetzung von Seite 1 Welchen Vorteil haben Ultraschall-Hauswasserzähler? Bei der Ultraschallmesstechnik erüb- rigt sich die Diskussion über Messfeh- ler durch Zähleranlauf und -nachlauf- verhalten mechanischer Zähler sowie etwaige nicht erklärbare Verbräuche durch eventuelle Rollensprünge des Zählwerkes, da hier keine mechani- schen Teile im Volumenstrom vorhan- den sind. Das macht den Wasserzäh- ler verschleißfrei und er behält seine Lebensdauer, wodurch der Wechsel- intervall von sechs auf acht Jahre ver- längert werden kann. Die Zähler senden ein verschlüsseltes Funkprotokoll mit einem tagesaktu- ellen Verbrauchsstand und den Ver- brauchstand zum Vormonatsletzten, welches eine tagaktuelle Stichtags- ablesung zum 31. 12. ermöglicht. Da- mit erübrigt sich die bisherigen Hoch- bzw. Rückrechnung zum Stichtag, welche gelegentlich zu Reklamatio- nen von Kunden führte. Die Messein- richtungen sind daneben in der Lage bei der Ablesung sogenannte Info- codes als Alarmmitteilung zu senden z. B. über Leckagen, Rohrbruch, Rück- wärtslauf oder einen Defekt. Funkauslesung? Wie sieht es mit dem Datenschutz aus? Auch hier hat der Verband darauf ge- achtet, dass die gesetzlichen Anfor- derungen erfüllt werden. Die Zähler entsprechen zu 100% den daten- schutzrechtlichen Bestimmungen der EU bis hin zu allen bundeslandspezi- fischen Datenschutzgesetzen. Jeder Zähler erhält einen eigenen indivi- duellen Schlüssel. Die Entschlüsse- lung funktioniert ausschließlich in der Verbindung mit einer ID-Nummer des Versorgers in der für die Auslesung benötigten Software. Die ausgesen- deten Datenpakete sind immer anders verschlüsselt als die vorherigen – und das mit einer 128 AES-bit Verschlüs- selung. Somit ist eine Funk-Ausle- sung nur durch den zuständigen Was- serversorger möglich. Erfolgt eine sofortige Umstellung aller Zähler? Ein sofortiger Austausch ist finanzi- ell durch den Verband nicht möglich. Deswegen soll die Umstellung suk- zessiv entsprechend dem bisherigen Wechselintervall erfolgen. Ein weite- rer Knackpunkt ist hierbei, dass für die neuen Zähler zwingend eine Wasser- zählergarnitur vorhanden sein muss, da ein absolut spannungsfreier Ein- bau zu erfolgen hat. Diese Garnituren sind auf Grund bestimmter Platzver- hältnisse bisher nicht bei jedem An- schlussnehmer vorhanden. Hier wird der Verband demnächst auf den einen oder anderen Kunden zukommen, um die baulichen Voraussetzungen zum Einbau einer Wasserzählergarnitur zu schaffen. Hier wird im nächsten Jahr für Sie gebaut! Drum prüfe, wer sauber trinken will Vor Verunreinigungen im Trinkwas- ser sind Verbraucher hierzulande durch strengste Gesetzgebung ge- schützt. Das betrifft jedoch nur die Förderung des kostbaren Guts. So- bald es zum Kunden geliefert wurde, ist dieser in seinen vier Wänden für die weitere Reinheit verantwortlich. Zur Hausanlage gehört laut Vorschrift ein Rückflussverhinderer (Gemäß DIN 1988–100 und DIN 1717). Der erlaubt den Durchfluss vonWasser in Rohrleitungen, Armaturen und Pumpen nur in einer Rich- tung. Bei Umkehrung der Strömungsrich- tung schließt er selbsttätig und öffnet bei erlaubter Durchflussrichtung. Pflicht in jedem Haushalt Diese Sicherungseinrichtung dient dem Schutz des öffentlichen Trink- wassernetzes und ist so einzubauen, dass sie sicher ein Rückfließen ver- unreinigter Flüssigkeiten durch Rück- drücken und/oder Rücksaugen in das öffentliche Netz verhindern. Diese wichtigen Sicherungseinrichtungen müssen Bestandteil der Entnahmear- maturen und Apparate sein, sollten sie fehlen, müssen sie nachgerüstet und vom ZV Torgau-Westelbien kosten- pflichtig abgenommen werden. Kann die Abnahme gleich beim Zählerwech- sel erfolgen, ist dies kostenlos. Da die Kundenanlage nicht zu den Anlagetei- len der öffentlichen Wasserversor- gung gehört, ist jeder Kunde für den Rückflussverhinderer selbst zuständig. Zudem hat er die baulichen Vorausset- zungen für die Installation des Haus- anschlusses und der Zähleranlage zu schaffen. Ein Rückflussverhinderer gehört in jede Wasserzählergarnitur. 2 3 4 5 Eine komplette Wasserzähleranlage besteht aus fünf Bestandteilen. von rechts nach links in Fließrichtung: 1 Absperrarmatur 2 Wasserzähler 3 längenveränderliches Ein- und Ausbaustück zum spannungsfreien Ein- und Ausbau des Wasser- zählers 4 ausgangsseitige Absperr- armatur mit Rückflussverhin- derer und Entleerungsventil 5 Wasserzählerhaltebügel, gibt der gesamten Anlage Stabilität und dient auch als Potenzialausgleich 1 Schon auf den ersten Blick sind deutliche Unterschiede zu den alten Wasserzählern erkennbar, wie etwa die digitale Anzeige. Foto: SPREE-PR/Arndt Foto: SPREE-PR/Archiv Neben diesen zur Baudurchführung vorgesehenen Maßnahmen sind noch einige Planungen für die Folgejahre im Wirtschaftsplan enthalten.

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