Gebührenübersicht
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Torgau-Westelbien hat in ihrer Sitzung am 27.11.2025 die Satzung zur 3. Änderung der Neufassung der Wasserversorgungssatzung vom 24.11.2017 beschlossen.
Trinkwassergebühren
Auszug aus der aktuellen Fassung der Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung
Wassergebühr
| Verbrauchsgebühr | je m³ | 2,48€ | |
| Grundgebühr pro Hausanschluss: | |||
| Nenndurchfluss des Wasserzählers | bis Q34 (ehem.Qn 2,5) | monatlich | 9,75€ |
| bis Q310 (ehem.Qn 6) | monatlich | 19,50€ | |
| größerQ310 (ehem.Qn 6) | monatlich | 48,75€ | |
| Wasserabgabe an Wasserversorger (Weiterverteiler): | |||
| Preis nach Vereinbarung | |||
| Mietgebühren für Bereitstellung von Standrohren / Standrohrzählern: | |||
| bis 14 Tage | Pro Tag | 5,00€ | |
| pro weiterer Tag | 2,00€ | ||
| Kaution (ohne MwSt.) | 250,00€ |
Alle genannten Gebühren sind Nettopreise, zusätzlich wird die Mehrwertsteuer für Trinkwasser von 7% erhoben.
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Torgau-Westelbien hat in ihrer Sitzung am 27.11.2025 die Satzung zur 3. Änderung der Neufassung der Abasserversorgungssatzung vom 24.11.2017 beschlossen.
Abwassergebühren
Auszug aus der aktuellen Fassung der Beitrags- und Gebührensatzung
| Für die Teilleistung Schmutzwasserentsorgung beträgt die Einleitungsgebühr für Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet und durch ein Klärwerk gereinigt wird | je m³ | 1,95€ |
| Für die Teilleistung Niederschlagswasserentsorgung beträgt die Einleitungsgebühr für Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet wird | je m² | 0,42€ |
| Für die Teilleistung der Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen, die nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind, beträgt die Kanaleinleitungsgebühr | je m³ | 0,47 |
| Für die Teilleistung Entsorgung von abflusslosen Gruben beträgt die Entsorgungsgebühr zzgl. 17,00 € Einsatz- und Abfuhrpauschale |
je m³ | 27,15€ |
| Für die Teilleistung Entsorgung von Schlamm aus Kleinkläranlagen zzgl. 17,00 € Einsatz- und Abfuhrpauschale |
je m³ | 35,77€ |
| Grundgebühr für Abwasser | ||
| 1-Zimmer-Wohnung | pro Monat | 2,17€ |
| 2-Zimmer-Wohnung | pro Monat | 2,79€ |
| 3-Zimmer-Wohnung | pro Monat | 3,40€ |
| 4-Zimmer-Wohnung | pro Monat | 4,03€ |
| 5-Zimmer-Wohnung | pro Monat | 4,64€ |
| jedes weitere Zimmer zusätzlich | pro Monat | 0,62€ |
| Räume, die nicht dem Wohnen dienen, werden nach ihrer Fläche (Bezugsfläche) herangezogen: | ||
| je angefangene 20 Quadratmeter Bezugsfläche | pro Monat | 0,11€ |
| Zuschlag für Räume, in denen mit Wasser produziert oder Wasser bei Produktionsabläufen eingesetzt oder in denen vorrangig Wasser benutzt wird: | ||
| je angefangene 20 Quadratmeter Bezugsfläche | pro Monat | 0,24€ |

