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Gebührenübersicht

Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 26.11.2020 die Satzung zur 1. Änderung der Neufassung der Wasserversorgungssatzung vom 24.11.2017 sowie die Satzung zur 1. Änderung der Neufassung der Abwassersatzung vom 24.11.2017 beschlossen.

Trinkwassergebühren

Auszug aus der aktuellen Fassung der Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung

Wassergebühr   

- Verbrauchsgebühr   je m³ 1,84€
Grundgebühr pro Hausanschluss:      
Nenndurchfluss des Wasserzählers bis Q34 (ehem.Qn 2,5) monatlich 8,66€
  bis Q310 (ehem.Qn 6) monatlich 17,32€
  größerQ310 (ehem.Qn 6) monatlich 43,30€
Wasserabgabe an Wasserversorger (Weiterverteiler):      
Preis nach Vereinbarung      
Mietgebühren für Bereitstellung von Standrohren / Standrohrzählern:      
bis 14 Tage   Pro Tag 4€
    pro weiterer Tag 1,50€
    Kaution (ohne MwSt.) 250,00€

Alle genannten Gebühren sind Nettopreise, zusätzlich wird die Mehrwertsteuer für Trinkwasser von 7% erhoben.

Abwassergebühren

Auszug aus der aktuellen Fassung der Beitrags- und Gebührensatzung

Für die Teilleistung Schmutzwasserentsorgung beträgt die Einleitungsgebühr für Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet und durch ein Klärwerk gereinigt wird je m³ 1,55€
Für die Teilleistung Niederschlagswasserentsorgung beträgt die Einleitungsgebühr für Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet wird je m² 0,34€
Für die Teilleistung der Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen, die nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind, beträgt die Kanaleinleitungsgebühr je m³ 0,39€
Für die Teilleistung Entsorgung von abflusslosen Gruben beträgt die Entsorgungsgebühr
zzgl. 10,00 € Anfahrtskosten
je m³ 20,82€
Für die Teilleistung Entsorgung von Schlamm aus Kleinkläranlagen
zzgl. 10,00 € Anfahrtskosten
je m³ 29,23€
Grundgebühr für Abwasser    
1-Zimmer-Wohnung pro Monat 1,65€
2-Zimmer-Wohnung pro Monat 2,12€
3-Zimmer-Wohnung pro Monat 2,59€
4-Zimmer-Wohnung pro Monat 3,06€
5-Zimmer-Wohnung pro Monat 3,53€
jedes weitere Zimmer zusätzlich pro Monat 0,47€
Räume, die nicht dem Wohnen dienen, werden nach ihrer Fläche (Bezugsfläche) herangezogen:  
 je angefangene 20 Quadratmeter Bezugsfläche  pro Monat 0,09€ 
Zuschlag für Räume, in denen mit Wasser produziert oder Wasser bei Produktionsabläufen eingesetzt oder in denen vorrangig Wasser benutzt wird:
je angefangene 20 Quadratmeter Bezugsfläche pro Monat 0,18€

Die Gebühren gelten ab 01.01.2021