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Herzlich Willkommen

auf den Internetseiten des Zweckverbandes zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau-Westelbien.

Mit Gründung des Zweckverbandes zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau-Westelbien und der Übernahme der Verantwortlichkeit zum 01.01.1994 stellten sich die Mitgliedskommunen ihrer vom Gesetzgeber übertragenen Aufgabe als Wasserversorger und Abwasserbeseitigungspflichtiger in ihrem Hoheitsgebiet.

Der Zweckverband erfüllt für seine Mitgliedsgemeinden die kommunale Grundaufgabe der Trinkwasserversorgung und der Abwasserbeseitigung. Dabei besteht die Besonderheit, dass sich aus der geschichtlichen Entwicklung des Zweckverbandes unterschiedliche Verantwortungsbereiche für die beiden Aufgabengebiete Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung gebildet haben.

Mitgliedsgemeinden

Bereich Trinkwasser   Bereich Abwasser
    *OT = Ortsteile
Stadt Torgau ohne OT Graditz   Stadt Torgau ohne OT Graditz, Beckwitz und Staupitz
Stadt Belgern-Schildau    
Stadt Dommitzsch    
Gemeinde Elsnig   Gemeinde Elsnig
Gemeinde Dreiheide   Gemeinde Dreiheide
Gemeinde Trossin    
Gemeinde Mockrehna ( 4 OT *)    

Der Zweckverband

Am 01.01.1994 versorgte der Zweckverband rd. 42 Tausend Einwohner auf seinem Gebiet mit Trinkwasser und entsorgte von rd. 28 Tausend Einwohner das Abwasser.
Durch den zu verzeichnenden Bevölkerungsrückgang in den Jahren seit der Aufgabenübernahme sind diese Werte auf aktuell  ca. 37, 5 Tausend versorgte Einwohner und ca. 24,8 Tausend Einwohner mit zu entsorgendem Abwasser zurückgegangen.

Der Anschlussgrad an der öffentlichen Trinkwasserversorgung beträgt aktuell 99,9 %.
Im Bereich Abwasser sind 98,2 % der Einwohner zentral an einer KA angeschlossen.

Das Trinkwasserversorgungssystem erstreckt sich über eine Länge von über 980 Kilometern. 

Im Abwasserbereich sind über 220 Kilometer Kanalleitungen zu betreuen. 

Mehr als 10.000 Hausanschlüsse im Trinkwasser und 4.500 Abwasserhausanschlüsse sind Bestandteil des Ver- und Entsorgungsnetzes.

Weiterhin sind etwa 300 Kleinkläranlagen und Sammelgruben von Grundstückseigentümer zu entsorgen.