Wasserzeitung 01/2019

Pools und Planschbecken sorgen im Sommer in vielen Gärten für die nötige Abkühlung. Doch wohin mit demWasser, wenn es nur noch eine trübe Brühe voller chemischer Zu- sätze ist? Grundsätzlich wird unterschieden, inwieweit das Wasser mit Chemika- lien belastet ist. Wer nie Chlor oder andere Stoffe in das Bassin gegeben hat, kann das Wasser in seinen Garten fließen lassen. Idealerweise sollte es sich dabei um eine Wiese oder einen Rasen handeln. Außerdem muss aus- reichend Platz für das Versickern vor- handen sein. Auf keinen Fall darf das Wasser auf ein Nachbargrundstück laufen. Notfalls muss das Ablassen über mehrere Tage erfolgen. Zwei Tage Ruhezeit Dieses Vorgehen ist auch möglich, wenn nur geringfügig Aktivchlor ent- halten ist,nämlichbiszu0,05mg/l.Wer kein Messgerät zur Bestimmung des Chlorgehaltes besitzt, dem hilft eine Faustregel: Es dauert 48 Stunden, bis sich die empfohlene Menge Desinfek- tions- und Entkeimungsmittel imWas- ser neutralisiert hat bzw. der Grenz- wert unterschritten ist. Zur Sicherheit kann noch ein bis zwei weitere Tage gewartet werden, bis der Pool abge- lassen und im Anschluss wieder neu befüllt wird. Wer den Chlorgehalt nicht entsprechend senken kann oder wem keine ausreichende Sickerfläche zur Verfügung steht, darf den Poolinhalt nur über das öffentliche Abwassersys- tem entsorgen. Aber nicht einfach einen Schlauch in den Rinnstein legen! Das Einleiten muss im Vorfeld mit Ihrem Abwasse- rentsorger, dem ZV Torgau-Westel- bien, abgestimmt werden. Den Kon- takt finden Sie im Kurzen Draht auf dieser Doppelseite. Bereits im Jahr 2015 hatte der Zweckverband in der Was- ser Zeitung gefragt, ob Klär- schlammentsorgung unbezahl- bar wird. Anlass war damals die Festlegung im 2013 geschlos- senen Koalitionsvertrag, wo- nach die Klärschlammausbrin- gung zu Düngezwecken beendet und Phosphor und andere Nähr- stoffe zurückgewonnen werden sollen. Die Zielstellung des Ressourcen- schutzes und der Wiedergewin- nung von Rohstoffen ist ein um- weltbewusster und zu begrüßender Schritt. Die neue Düngemittel- und Klärschlammverordnung verschärf- ten die Anforderungen zur Ausbrin- gung von Klärschlamm auf landwirt- schaftlichen Flächen soweit, dass heute kaum noch eine landwirt- schaftliche Verwertung stattfin- det. Damit nimmt die Notwendig- keit der thermischen Verwertung (Verbrennung) von Klärschlamm er- heblich zu. Und das bei gleichzeiti- gem Rückgang der Verbrennungs- kapazitäten, denn der Ausstieg von der Stromerzeugung aus Kohlekraft- werken ist ebenfalls beschlossene Sache. Wer bezahlt nun die Zeche? Die ersten Folgen dieser Entwick- lung hat der Verband bei der Aus- schreibung der Entsorgung des Klärschlamms der Kläranlage Torgau für die Jahre ab 2020 zur Kenntnis nehmen müssen. Der An- stieg gegenüber den aktuell verein- barten Preisen beträgt rund 65% für die ersten drei Folgejahre und weitere 5% für die dann folgenden Jahre. So- mit kommen auf den Verband für die Klärschlammentsorgung (bei gleich- bleibender Menge) Mehrkosten in Höhe von ca. 57.000 Euro pro Jahr zu. Ohne Berücksichtigung anderer Kos- tenentwicklungen und/oder Einspar- maßnahmen wird sich allein daraus eine Gebührensteigerung von 5 Cent pro Kubikmeter Schmutzwasser er- geben. Inwieweit sich die Gebühren jedoch tatsächlich ändern, wird sich erst 2021 zeigen, denn bis dahin hat der Verband gleichbleibende Gebüh- ren beschlossen. Die nächste Steigerung der Gebüh- ren im erheblichen Umfang wird sich durch die weitergehende Vorgabe aus der Klärschlammverordnung ergeben. Bis zum 31. Dezember 2023 muss je- der Klärschlammerzeuger, der eine Ab- wasserbehandlungsanlage betreibt, der zuständigenWasserbehörde einen Bericht über die geplanten bzw. ein- geleitete Maßnahmen zur Sicherstel- lung der ab dem 1. Januar 2029 ver- pflichtenden Phosphatrückgewinnung vorlegen. Zwar sind in den letzten Jah- ren einige Anlagen zur Phosphatrück- gewinnung entstanden, diese betref- fen jedoch überwiegend Kläranlagen von Großstädten z. B. Stuttgart, Berlin oder Mainz. Diese wurden entweder als Pilotanlage oder großtechnische Versuchsanlage mit erheblicher För- derung errichtet und betrieben. Tat- sächlich wirtschaftlich selbstständig betriebene Anlagen sind derzeit kaum bekannt. Auch im Freistaat Sachsen wurde 2018 ein Modellprojekt begonnen, das die Phosphatrückgewinnung durch Pyro- lyse auf der Kläranlage Niederfrohna zum Ziel hat. Die ersten Ergebnisse werden Ende des Jahres erwartet. 0Für den Zweckverband sind die Ergebnisse des Modellprojektes durchaus interessant, da es sich um eine im Hinblick auf die Größe und die Anlagentechnik vergleich- bare Kläranlage handelt. Auf Grund der bekannten Zahlen der Investiti- onskosten von ca. 3,2 Mio Euro für diese Anlage steht schon heute fest, dass die Schmutzwassergebühren ohne erhebliche Förderungen sol- cher Anlagen seitens des Staates stark ansteigen werden. SÄCHSISCHE WASSER ZEITUNG • JULI 2019 SEITE 2/3 ZWECKVERBAND „TORGAU-WESTELBIEN” Zukünftige Nährstoffgewinnung aus Klärschlamm ist für kleine Verbände nicht bezahlbar bzw. sorgt für erhebliche Gebührensteigerungen Während der biologisch hochwertige Klärschlamm bis jetzt noch auf die Felder ausgebracht werden konnte, um dort die Bodenwerte zu verbessern, muss nun nach einer neuen Lösung gesucht werden. Grund dafür ist die neue Klärschlammverordnung. Foto: SPREE-PR/Archiv Zweckverband zur Trinkwasser- versorgung und Abwasser- beseitigung Torgau-Westelbien Am Wasserturm 1 04860 Torgau Telefon 03421 7436-10 Telefax 03421 7436-30 Bereitschaftsdienst Mobilfunk 0163 7436201 info@zweckverband-torgau.de www.zweckverband-torgau.de Öffnungszeiten des Kundenbüros: Montag 9.30 – 12.00 Uhr Dienstag 9.30 – 12.00 Uhr 13.00 – 15.00 Uhr Mittwoch 9.30 – 12.00 Uhr Donnerstag 9.30 – 12.00 Uhr 14.00 – 17.00 Uhr Freitag keine Sprechzeiten Ansprechpartner Kundenbüro Frau Ehrhardt 03421 743621 Frau Albrecht 03421 743620 Anschlusswesen Herr Kopielski 03421 743622 Entsorgung von Klärschlamm wird Gebühren steigen lassen! Poolwasser kann nur unter Einhaltung bestimmter Regeln im Garten entsorgt werden. Foto: SPREE-PR/Wöhler WASSERCHINESISCH Abwasserblase Absperrblasen werden verwendet, um Leitungen oder Kanäle abzudichten. Sie bestehen aus dehnbarem Material (beispiels- weise Gummi) und finden vor allem bei Reparaturen sowie der Instandhaltung Anwendung. Die Blase wird dabei in die Leitung hinuntergelassen und mit Luft gefüllt, was zu einer Ausdehnung führt. Darf Trinkwasser abgestellt werden, obwohl die Pflicht der Versorgung besteht? Trinkwasser ist das Lebensmittel Nr. 1 und die verpflichtende Daseins- vorsorge der Kommunen schreibt in Deutschland vor, dass jedermann ständig Zugang zum Trinkwasser haben sollte. Jedoch sehen die Gesetze auch Ausnahmen vor. Eine davon ist, dass die Trinkwasserversorgung für die Kunden, welche ihre Trinkwasserrechnungen nicht bezahlen, un- terbrochen werden darf. Die Grundlage dafür ist das sogenannte Leis- tungsverweigerungsrecht, denn auch ein Versorger muss nicht umsonst liefern. Natürlich muss die Zahlung der Trinkwasserrechnung bzw. des Gebührenbescheides vorher angemahnt und auf die drohende Einstellung hingewiesen werden, aber wenn bereits die fristgemäße Androhung er- folgte, so kann es auch mal schnell gehen und man steht ohne Trinkwas- ser aus der Leitung da. Beim ZV Torgau-Westelbien kommen solche Fälle gar nicht so selten vor. Bei etwa 5–10 Fällen pro Quartal wird durch den Verband eine Versorgungsun- terbrechung vorgenommen. Dabei muss das nicht sein, denn bei kurzfris- tigen Zahlungsschwierigkeiten ist der Verband jederzeit gesprächsbereit und gewillt, eine gemeinsame Lösung zu finden. Schließlich laufen durch die Mahnungen und erst Recht bei erforderlichen Einstellungsmaßnahmen der Versorgung weitere Kosten für die Betreffenden auf, die bei rechtzei- tiger Kontaktaufnahme vermieden werden können. Haben Sie schon einmal auf Ihr Dach gesehen? Neben dem eigent- lichen Schornstein finden sich oft- mals auch kleinere Rohrenden mit Hüten darauf. In den meisten Fäl- len handelt es sich um eine Ent- lüftung der Küchenabdunsthaube oder eine Dachentlüftung Ihrer Ab- wasserleitung. Die Dachentlüftung ist ein wesentli- cher Bestandteil für eine funktionie- rende Abwasserleitung. Insbesondere dient sie dem erforderlichen Druckaus- gleich im Entwässerungssystem, u. a. bei Spülungen des Kanalnetzes. Eine nicht funktionierende Entlüf- tung erkennt man an folgenden Faktoren: • Gluckern in der Abwasserlei- tung: Sie ziehen den Badewan- nenstöpsel und es „gluckert“ ei- nige Räume weiter ebenfalls laut im Ablauf z. B. in der Küchenspüle. Leichtes „Gluckern“ ist in der Regel normal, aber wenn Verschlusswas- ser aus dem Siphon abgesaugt wird und Kanalluft (Faulgas) eintritt, be- So vermeiden Sie „Spülunfälle“ steht auf jeden Fall Handlungsbe- darf. • Der sogenannte „Spülunfall“: Der Abwasserverband reinigt in re- gelmäßigen Abständen die öffentli- chen Kanäle. Dabei entsteht ein Un- terdruck, der im Regelfall über Ihren Revisionsschacht oder die Entlüf- tung abgebaut wird. Wenn diese Einrichtungen nicht richtig funkti- onieren bzw. der Revisionsschacht abgedeckt wurde, kann es zu ei- nem „Leersaugen“ der Geruchsver- schlüsse kommen. Im schlimmsten Fall drückt es Ihnen das Abwasser aus der Toilette oder dem Ablauf in den Wohnraum hinein. Stellen Sie also sicher (am besten durch Prü- fung einer Fachfirma, dass Ihre Ent- lüftung einwandfrei funktioniert. Übrigens: Abwasser aus dem öf- fentlichen Sammler selbst kann i.d.R. durch die Kanalreinigung nicht hineingedrückt werden. Achtung: Unfälle auf der Toilette sind zu unterbleiben! Ausgewählte Parameter zur Trinkwasserqualität 2018 Versorgungsbereich Schildau: Wasserwerk Schildau Versorgungsbereich Mehderitzsch mit ehem. Pflückuff und Belgern: Wasserwerk Mehderitzsch Versorgungsbereich Torgau, Elsnig, Dreiheide, Dommitzsch, Trossin: WW Mehderitzsch + Fernwasserversorgung Torgau, WW Torgau-Ost Versorgungsbereich Parameter Maß einheit Grenzwert Schildau Mehderitzsch, mit ehemaligen Pflückuff und Belgern Torgau, Elsnig, Dreiheide, Dommitzsch, Trossin Gesamthärte °dh (mmol/l) > 6,5 bis > 9,5 10,3 9,8 11,8 pH-Wert 7,85 7,90 7,93 Calcitlösekapazität mgO 2 /l 5,0 -0,3 -1,95 -0,1 elektr. Leitfähigkeit µS/cm 2.500 bei 20°C 506 439 531 Kupfer mg/l 2,0 n.n. n.n. n.n. Eisen mg/l 0,2 0,0694 0,0227 0,0155 Chlorid mg/l 250 31,3 10,7 37,0 Nitrat mg/l 50 1,4 3,6 1,2 Blei mg/l 0,010 0,00035 0,00035 n.n. Mangan mg/l 0,05 < 0,003 n.n. < 0,003 Natrium mg/l 200 21,6 9,3 19,9 Sulfat mg/l 240 110,0 82,4 119,0 Stand Dezember 2018 Foto: SPREE-PR/Archiv Gesamthärte (°dH) 0 bis 8,4 8,4 bis 14 > 14 Härtebereich 1 weich 2 mittel 3 hart DER KURZE DRAHT Karikatur: SPREE-PR

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